⚡ Regeln & Gesetze · Stand Juli 2026

§81a – das beschleunigte Fachkräfteverfahren, einfach erklärt.

Personal aus der Türkei einzustellen ist kein Zaubertrick. Es ist ein klar geregelter Prozess mit festen Beteiligten, Unterlagen und Fristen. Entscheidend ist, dass der richtige Weg gewählt wird und das Dossier vollständig ist.

Allgemeine Orientierung für Arbeitgeber · Keine Rechtsberatung

411 €Gebühr für das beschleunigte Verfahren
bis 2 MonateAnerkennung bei vollständigen Unterlagen
1 WochePrüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
ca. 4 Monaterealistischer Gesamtrahmen

Das Prinzip

Ein Verfahren – aber nicht für jede Stelle derselbe Weg.

Die zukünftige Fachkraft bevollmächtigt den Arbeitgeber. Dieser startet das Verfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde. Sie koordiniert Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit und Vorabzustimmung. Die Visumentscheidung fällt anschließend bei der deutschen Auslandsvertretung.

Die ehrliche Bridge-Einordnung

§81a beschleunigt die Behördenwege, ersetzt aber keine Voraussetzungen. Ein unpassender Abschluss, unvollständige Nachweise oder ungeeignete Beschäftigungsbedingungen werden durch „beschleunigt“ nicht plötzlich passend.

Drei mögliche Wege

Welcher Weg passt zu Stelle und Kandidat?

Standard in der Gastronomie

👩‍🍳 Anerkannte Fachkraft

Für Köche sowie Service- und Hotelfachkräfte mit einem mindestens zweijährigen Berufsabschluss, dessen Gleichwertigkeit in Deutschland geprüft wird.

  • konkreter Arbeitsvertrag
  • anerkennungsfähiger Abschluss
  • faire, vergleichbare Konditionen
  • §81a möglich
Für erfahrene Leitungsprofile

🧭 Berufserfahrenen-Route

Deutsche Anerkennung kann entfallen, wenn ein im Heimatland staatlich anerkannter Abschluss und passende Berufserfahrung nachgewiesen werden. Dafür gelten besondere Entgeltvorgaben oder Tarifbindung.

  • staatlich anerkannter Abschluss
  • mind. 2 Jahre passende Erfahrung
  • Entgeltgrenze oder Tarifbindung
  • vorher ehrlich prüfen
Langfristige Strategie

🎓 Ausbildung in Deutschland

Für junge Talente mit deutschem Ausbildungsvertrag. Der Betrieb bekommt keine fertige Fachkraft, kann aber über mehrere Jahre echte Bindung aufbauen.

  • eingetragener Ausbildungsvertrag
  • in der Regel Deutsch B1
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • §81a ebenfalls möglich
PrüfpunktAnerkannte FachkraftBerufserfahrungAusbildung
Qualifikationmind. zweijähriger Berufsabschluss, deutsche Gleichwertigkeitsprüfungim Heimatland staatlich anerkannter Abschluss plus passende Praxiskein Berufsabschluss nötig
Erfahrungkeine feste Mindestdauermind. 2 Jahre in den letzten 5 Jahrenkeine
Deutschabhängig von Stelle und Visumprüfungkeine feste gesetzliche Vorgabein der Regel B1
Typischer EinsatzKoch, Service, HotelfachLeitung, gehobene Position oder tarifgebundener BetriebNachwuchs selbst entwickeln

Der Ablauf

Sechs Schritte vom Vertrag bis zur Einreise

Vollmacht und Vereinbarung

Die Fachkraft bevollmächtigt den Arbeitgeber. Dieser schließt mit der zuständigen Ausländerbehörde die Vereinbarung für das beschleunigte Verfahren. Bridge: Unterlagen und Termin werden vorbereitet.

Berufsabschluss prüfen lassen

Wenn eine Anerkennung erforderlich ist, leitet die Ausländerbehörde das Verfahren ein. Bei vollständigen Unterlagen soll das Ergebnis in der Regel innerhalb von zwei Monaten vorliegen.

Arbeitsbedingungen prüfen

Die Bundesagentur für Arbeit prüft Beschäftigungsbedingungen wie Vergütung und Arbeitszeit. Im beschleunigten Verfahren gilt dafür grundsätzlich eine kurze Frist.

Vorabzustimmung erhalten

Sind Anerkennung und BA-Prüfung erfolgreich, stellt die Ausländerbehörde die Vorabzustimmung zum Visum aus.

Visum in der Türkei beantragen

Nach Vorlage der Vorabzustimmung soll ein Termin bei der deutschen Auslandsvertretung binnen drei Wochen ermöglicht werden. Über den vollständigen Antrag wird in der Regel innerhalb weiterer drei Wochen entschieden.

Einreise und Arbeitsbeginn

Nach der Einreise folgen Anmeldung, Krankenversicherung, Konto und Aufenthaltstitel. Bridge hält die Übergabe zwischen Talent Center Türkiye, Employer Relations und Onboarding zusammen.

Wer macht was?

Vier Stellen – klar verteilte Rollen

🏛️ Ausländerbehörde

Zentrale Verfahrensmittlerin in Deutschland. Sie schließt die Vereinbarung, koordiniert die beteiligten Stellen und erteilt die Vorabzustimmung.

📜 Anerkennungsstelle

Prüft, ob der ausländische Berufsabschluss einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist.

💼 Bundesagentur für Arbeit

Prüft, ob Arbeitsbedingungen und Vergütung den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

🇩🇪 Deutsche Auslandsvertretung

Bearbeitet den Visumantrag in der Türkei und entscheidet über das Einreisevisum.

Amtliche Grundlagen: §81a AufenthG · Make it in Germany – Arbeitgeberinformationen. Zahlen und Grenzwerte können jährlich angepasst werden; maßgeblich ist die Prüfung des konkreten Falls.

Sie müssen das nicht allein koordinieren.

Wir prüfen zuerst, welcher Weg wirklich passt. Wenn die Antwort „keiner“ lautet, sagen wir das ebenfalls – bevor Zeit und Geld verbrannt werden.

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